1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tanzkurse, Workshops und Veranstaltungen (nachfolgend „Kurse“ genannt) des KC dance studio, Spalentorweg 11, 4051 Basel (nachfolgend „KC“ genannt).
2. Anmeldung
Die Teilnahme an einem Kurs kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt. Die Anmeldung erfolgt über Eversports (https://www.eversports.ch/s/ kc-dance-studio-basel) und die Bestätigung von KC. Es besteht für die Teilnehmer kein Recht zur Teilnahme an einem bestimmten Kurs. KC behält sich vor, die Teilnehmer je nach Niveau und Kapazität auf unterschiedliche Kurse zu verteilen. Anmeldungen können solo und paarweise erfolgen, wobei pro Person eine Anmeldung zu tätigen ist. Eine Garantie auf eine/n Tanzpartner/in gibt es nicht. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten getätigt werden. Der unterzeichnende Erziehungsberechtigte wird durch diese Unterschrift automatisch Vertragspartner von KC.
Um eine Probelektion zu absolvieren ist eine Anmeldung erforderlich. Die Kosten liegen bei 30 CHF / Lektion
3. Zahlungsbedingungen, Kursbeiträge
Die Anmeldung an einem Kurs ist verbindlich und verpflichtet zur Leistung der vollen Kursbeiträge des Kurses. Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person. Die Kursgebühren sind vor Kursstart fällig und bei Anmeldung über Eversports zu zahlen. KC behält sich das Recht vor, ausstehende Kursgebühren zu mahnen und eine Mahngebühr in Höhe von CHF 10.00 pro Mahnung zu erheben.
Schüler und Studenten müssen zusätzlich zur Anmeldung einen gültigen Ausweis per E-Mail an info@kikochristina.com senden. Dies muss vor der Anmeldung geschehen, damit der Rabatt genehmigt werden kann. Später vorgezeigte Ausweise können nicht berücksichtigt werden und die Differenz muss beglichen werden. Angebote und Rabattaktionen können nicht miteinander kombiniert werden, es sei denn das Gegenteil steht im Angebot.
Das Nichterscheinen zum Unterricht verpflichtet trotzdem zur Zahlung der vollen Kursbeiträge. Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden sowie der vorzeitige Abbruch der Unterrichtsstunden durch die Teilnehmer entbinden nicht von der Zahlungspflicht der vollen Kursbeiträge. Die Kursbeiträge der Choreografie-Kurse beinhalten ausschließlich die angegebenen Trainingseinheiten. Kostüme, Pässe, Reisen etc. werden gesondert berechnet.
Aussergewöhnliche Ereignisse/höhere Gewalt: können Kurslektionen auf Grund von aussergewöhnlichen Ereignissen/höhere Gewalt wie z.B. Naturkatstrophen, Streik, Krieg, Pandemie, Erdbeben, nicht wie im Kursprogramm angegeben stattfinden, behält sich KC vor, den Inhalt der Kurslektionen anzupassen oder die Kurslektionen zu verschieben / über einen kurzen Zeitraum durch Online-Kurse zu ersetzen . Ein Anspruch auf eine Erstattung der Kursgebühren besteht dadurch nicht.
4. Memberships
Bei einer Vertragslaufzeit von 6 oder 11 Monaten hast du die Möglichkeit, einmalig eine Ruhepause von einem Monat zu vereinbaren. Diese Ruhepause wird der Gesamtlaufzeit des Vertrags hinzugefügt. Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann die Teilnahme an den Kursen bis zur Zahlung verweigert werden. Memberships / Kurstickets sind nicht übertragbar.
5. Krankheitsfälle und sonstige Umstände seitens der Teilnehmer
Krankheiten, Wohnungswechsel u.a. entbinden die Teilnehmer grundsätzlich nicht von den vertraglichen Verpflichtungen. In nachgewiesenen Ausnahmefällen, wie Dauererkrankung oder in sonstigen Härtefällen kann der Teilnehmer im Einvernehmen mit KC einen vorzeitigen Ausstieg vereinbaren. Ein Wegzug aus dem Gebiet der Tanzschule von KC gehört grundsätzlich zur Sphäre des Kunden. In diesem Fall bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen und es können keine Kursgebühren erstattet werden. Sollte ein gewählter Kurs belegt sein oder mangels Teilnehmer nicht stattfinden, erfolgt eine Benachrichtigung. Bereits gezahlte Kurshonorare werden erstattet, sofern nicht ein anderer Kurs gewählt wird.
6. Versäumte Unterrichtsstunden
Versäumte Unterrichtsstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückzahlung für versäumte Stunden kann auch nicht erfolgen. Beim Wegbleiben von den Unterrichtsstunden ist KC zu unterrichten.
7. Pflichten der Teilnehmer
Im Falle eines grob ungebührlichen Verhaltens (wie z. B. Trunkenheit, Tätlichkeit, Beleidigung, Belästigung usw.) können die Teilnehmer ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung der Kursbeiträge vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.
Jeder Teilnehmer ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich und wird hierfür insbesondere bei mutwilliger Zerstörung oder Sachbeschädigung von KC in Anspruch genommen werden. Die Teilnehmer stellen KC zudem von jeglichen anfallenden Kosten Dritter frei, die durch das Fehlverhalten der Teilnehmer verursacht werden.
Durch die Teilnahme an einem Kurs verpflichten sich die Teilnehmer, die im Unterricht erlernten Figuren und Schrittverbindungen nicht weiter zu unterrichten, sei es kostenlos oder kostenpflichtig.
Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist KC wegen der Infektionsgefahr unverzüglich zu benachrichtigen.
Das Filmen und Fotografieren durch Gäste, Besucher oder Teilnehmer, ist insbesondere während des Unterrichts von KC untersagt, um das Persönlichkeitsrecht der sonstigen Teilnehmer und Tanzlehrer am eigenen Bild zu schützen.
Zuwiderhandlungen und Pflichtverletzungen können zum Ausschluss vom Unterricht und Schadensersatzansprüchen führen.
8. Rechte von KC
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder die Räumlichkeit gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens KC erfolgt. Soweit notwendig ist KC daher berechtigt, die Kurse örtlich oder zeitlich zu ändern und die Tanzlehrer zu ersetzen.
9. Haftung
Das Tanzen oder der Aufenthalt in den Räumen von KC oder in den für Veranstaltungen zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten sowie die An- und Abreise geschehen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Die Teilnehmer sind verpflichtet, selbst für eine genügende Unfall- und Haftpflichtversicherungsdeckung zu sorgen. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von KC oder von deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung von KC auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Ferner haftet KC für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet KC jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Soweit die Haftung von KC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10. Film- und Fotoaufnahmen (Datenschutz)
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer unwiderruflich in die Verwendung ihrer Daten im Rahmen des Notwendigen sowie die unentgeltliche Erstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildnissen (wie z.B. Film- und Fotoaufnahmen) ein, die während der Kurse oder bei Auftritten und sonstigen Veranstaltungen von KC oder deren Beauftragten erstellt werden. KC wird die Einwilligung erteilt, die Aufnahmen für eigenen Zwecke, insbesondere zu Werbezwecken über alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (z. B. Internetseite von KC, Youtube-, Facebook-, Instagram- Account etc.) zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bei der Anmeldung von Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten gestatten diese die entsprechende Verwertung der entsprechenden Film- und Fotoaufnahmen der Minderjährigen. Dies gilt bei allen von KC veranstalteten Kursen, Auftritten etc.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen der Angebote und der Termine sowie die Gestaltung des Unterrichts oder der Lehrerwechsel bleiben vorbehalten. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit.
KC ist berechtigt, mit Zustimmung des Teilnehmers den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von KC für den Teilnehmer zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit KC ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel.
Stand 07/2023